Bulgarien: Bulgarien als Business-Standort – Do's and Don'ts

Überblick
Bei der Entscheidung für ein Investitionsprojekt in Bulgarien stehen zweifelsfrei die günstigen Steuerbedingungen, die niedrigen Arbeitskosten, die vorteilhafte geographische Lage sowie die europäisch geprägte Gesetzgebung aufgrund der Mitgliedschaft Bulgariens in der EU im Vordergrund.

So wie in vielen anderen Staaten, sind auch in Bulgarien auf dem Weg zur Umsetzung geplanter Investitionen einige wichtige Punkte zu beachten. Im Zuge einer Auslandsinvestition treffen bekanntlich nicht nur verschiedene Erwartungshaltungen, sondern auch unterschiedliche Kulturen aufeinander. Damit sich die Teilnahme am bulgarischen Wirtschaftsleben für den Investor möglichst problemlos gestaltet, sollten einige wichtige Do's and Don'ts berücksichtigt werden.

Do's and Don'ts
Do: Nach gängiger Rechtsprechung sind die meisten gesetzlich verankerten Fristen in den verschiedenen verwaltungsrechtlichen Verfahren für die Beamten nur instruktiv. Die Verwaltung kann demnach auch nach Fristablauf einen gültigen Verwaltungsakt erlassen. Daher ist bei der Umsetzung des Investitionsplans vorsichtshalber eine entsprechende Vorlaufzeit einzuplanen.

Don't: Wenn der Verwaltung innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist erforderliche Unterlagen vorzulegen sind oder eine Klage gegen einen Verwaltungsakt zu erheben ist, sollten Fristen keinesfalls versäumt werden. Eine Gleichstellung der Parteien ist im bulgarischen Verwaltungsgesetzbuch nicht geregelt.

Do: Die Gesetze in Bulgarien werden oft geändert. In vielen Bereichen wird die Gesetzgebung laufend mit den neuesten EU-Vorschriften harmonisiert. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, sich auch bei eigentlich bekannten Angelegenheiten stets über den aktuellen Rechtsrahmen zu informieren. Dazu gehört insbesondere auch die Prüfung der jeweiligen aktuellen bulgarischen Umsetzungsregelung im Hinblick auf die Durchführung der EU-Harmonisierung.

Don't: Der niedrige Lohnsteuersatz stellt sowohl für Investoren als auch für Arbeitnehmer ein wichtiges Entscheidungskriterium für eine Tätigkeit in Bulgarien dar. Zu beachten sind hierbei jedoch die beträchtlichen Lohnnebenkosten der Sozial- und Krankenversicherungsträger. Des Weiteren existiert in Bulgarien ein Mindestgehalt, das bei der Einstellung von Mitarbeitern zu beachten ist. An diesem Gehalt orientieren sich auch die Lohnnebenkosten.

Do: Besonders empfehlenswert ist es, seinen Vertragspartner vor einem Geschäftsabschluss eingehend zu überprüfen und dabei Vertragsklauseln von Anfang an mit der gebotenen Sorgfalt auszuhandeln. Sämtliche Fakten sollten nach Möglichkeit schriftlich dokumentiert werden. Bei Arbeitsverträgen ist es auch in Bulgarien üblich und vorteilhaft eine Kündigungsfrist zu vereinbaren, um die Kündigung eines unqualifizierten oder unliebsam gewordenen Mitarbeiters zu erleichtern.

Do: Wenn im Laufe einer Projektumsetzung in Bulgarien das Gefühl aufkommt, dass alles etwas chaotisch abläuft, dann sollte man dennoch die Ruhe bewahren.

Zum Schluss noch der wichtigste Tipp für ein erfolgreiches Engagement in Bulgarien: Wenn Sie „Ja“ meinen, schütteln Sie Ihren Kopf, denn mit Nicken signalisieren Sie Ihrem Partner in Bulgarien genau das Gegenteil.

Autorin: Cornelia Draganova