Gerne betreuen wir Sie umfassend bei der Realisierung von Projekten im Bereich des Anlagenbaus. Unsere Tätigkeit umfasst neben der Gestaltung und Verhandlung komplexer Anlagenbauverträge auch die projektbegleitende Beratung.
Im Falle einer streitigen Auseinandersetzung stehen wir Ihnen bei der Abwehr und Durchsetzung von Vergütungs- und Gewährleistungsansprüchen zur Seite.
Wir beraten Sie beim Abschluss von Verträgen mit Subunternehmen und Zulieferern sowie der Gestaltung von ARGE- und Konsortialverträgen. Ferner unterstützen wir Sie bei der Frage der Projektfinanzierung und der Ausgestaltung der entsprechenden Verträge.
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