Immobilienrecht

Auch in Rumänien ist das Immobilienrecht ein hoch komplexes Feld. Immobilienrechtliche Beratung erfordert ein breites Spektrum an rechtlichem und wirtschaftlichem Know-how. Ob Erwerb oder Veräußerung, Entwicklung oder Verwaltung, Verwertung oder Finanzierung von Immobilien, wir beraten Sie in allen Aspekten rund um die Immobilie bzw. den Erwerb von Immobilien in Rumänien.

Der Immobilienerwerb in Rumänien zeichnet sich durch eine Vielzahl von Besonderheiten aus, die auf der wechselvollen Geschichte des Landes resultieren. Wir begleiten Sie umfassend bei dem Prozess des Immobilienerwerbs beginnend bei der Identifikation entsprechender Objekte bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss.

Soweit Erwerbsbeschränkungen bestehen, versuchen wir für Sie passende Gestaltungsmöglichkeiten zu finden. Darüber hinaus eruieren wir für Sie die in der Praxis zunächst häufig unklare Eigentümerstellung, um ihr Investment rechtlich abzusichern. Die Ausgestaltung des Erwerbsvertrages einschließlich der Unterstützung bei den Verhandlungen mit dem potentiellen Veräußerer gehören ebenfalls zu unserem originären Tätigkeitsgebiet.

Aber auch in der anschleißenden Verwaltung und Nutzung der Immobilie können Sie auf unsere Expertise setzen. Selbstverständlich gehört zu unserem Know-how gleichfalls die Betreuung und Gestaltung von Verträgen rund um Immobilien, sei es gewerbliche Mietverträge, Leasingverträge oder auch von Finanzierungsverträgen im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb.

Explizit zu erwähnen ist unsere umfangreiche Expertise im Zusammenhang mit dem Erwerb landwirtschaftlicher Nutzflächen, beispielsweise in Form der Beteiligung an industriellen Großbetrieben oder Übernahme landwirtschaftlicher Betriebe mittlerer Größe. Selbstverständlich sind uns aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auch die Tücken und Besonderheiten im Zusammenhang mit dem rumänischen Pachtrecht vertraut.

Darüber hinaus begleiten wir auch Verfahren im Hinblick auf die Immobilienrückgabe aufgrund staatlicher Enteigung.