Digital Revolution & Legal Evolution in Rumänien

Status Quo der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/790

Mit 1. April 2022 wurde die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates in rumänisches nationales Recht umgesetzt und ist damit in Kraft. Diese ist als Ergänzung bzw. Zusatz des Gesetzes Nr. 8/1996 betreffend Urheberecht und damit zusammenhängenden Rechten in nationales Recht umgewandelt worden. Die Regelungen der Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden demnach im Rahmen des Gesetzes 8/1996 ergänzt bzw. berücksichtigt.

Nationaler Rechtsrahmen gegen Computerpiraterie

Computerpiraterie bzw.  der illegale Zugriff auf ein Computersystem ist in Rumänien ein Straftatbestand im Rahmen des Paragrafen 380 des Strafgesetzes. Danach wird der unbefugte Zugriff auf ein Computersystem mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet.

Für den Fall, dass die Tat zum Zwecke der Erlangung von Computerdaten begangen wird, kommen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren in Betracht.

Wenn die die Tat im Hinblick auf ein Computersystem begangen worden ist, zu dem durch spezielle Verfahren, Vorrichtungen oder Programme der Zugang für bestimmte Benutzergruppen beschränkt oder verboten ist, ist eine Freiheitsstrafe von zwei bis sieben Jahren vorgesehen.

Urheberrecht & NFT (non-fungible tokens)

Es gibt in Rumänien (noch) keine spezifischen gesetzlichen Urheberrechtsregelungen in Bezug auf NFT. Es gibt diesbezüglich jedoch aus fiskalischer Sicht die Pflicht, Einnahmen aus entsprechenden Transaktionen zu deklarieren und zu versteuern. Die Finanzbehörde behandelt Einnahmen aus entsprechenden Transkationen wie Einnahmenquellen resultierend aus der Transkation von Rechten des geistigen Eigentums.