Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 ist die weitere Absenkung der allgemeinen Mehrwertsteuer in Rumänien von 20% auf 19% in Kraft getreten. Bereits in 2015 wurde das entsprechende Gesetz zur Reduktion der allgemeinen Mehrwertsteuer beschlossen. Danach wurde die allgemeine Mehrwertsteuer zunächst zum 1. Januar 2016 von 24% auf 20% reduziert. Nunmehr erfolgte die zweite Absenkung. Der allgemeine Mehrwertsteuersatz in Rumänien bleibt somit im EU-Vergleich niedrig. Ansprechpartner Rechtsanwalt Dr. Heinrich Nerlich, Osnabrück Rechtsanwalt Helge Schirkonyer, Bukarest