Justitia 4.0 – das Für und Wider digitaler Gerichtsprozesse und Notariatsakte in Rumänien

In Rumänien existiert aktuell keine rechtliche Grundlage für die Durchführung digitaler Notariatsakte. Es gibt aktuell auch keine konkreten Gesetzesentwürfe, die eine entsprechende Einführung vorsehen und damit ist nach wie vor das persönliche Erscheinen vor dem Notar obligatorisch. Mit Ausnahme der Vernehmung einzelner Zeugen oder Experten die durch die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln (Video/Audio) unter gewissen Umständen möglich ist, bestehen aktuell keine Digitalisierungsbemühungen im Bereich der Justiz. Alle Gerichtsverhandlungen werden in Rumänien in Anwesenheit der Parteien oder gegebenenfalls durch deren rechtliche Vertreter, vor den zuständigen Gerichten abgehalten.

Die Vernehmung von Zeugen oder Gutachtern mittels Videokonferenzsystemen ist aktuell in Zivilprozessen in jenen Fällen vorgesehen, in denen Zeugen oder Experten im Ausland ansässig sind. Dieses Vorgehen muss beim zuständigen Gericht gesondert beantragt werden. Gleichzeitig müssen die Gründe aufgrund derer das persönliche Erscheinen nicht möglich oder nicht opportun ist sowie die Gerichtstelle im Ausland an der die Vernehmung stattfinden wird, im Antrag mitgeteilt werden. Die Vernehmung/Befragung wird beim zuständigen Gericht in Anwesenheit eines Vertreters der Gerichtstelle im Ausland, an welchem die Vernehmung vorgenommen wird, durchgeführt.