Polen: Erfolg der Abteilung für Vergaberecht und Abfallwirtschaft der Kanzlei SDZLEGAL SCHINDHELM

Mai 2022,  die Nationale Berufungskammer bestätigte die Argumente des Teams der Abteilung für Vergaberecht und Abfallwirtschaft der Kanzlei SDZLEGAL SCHINDHELM, bestehend aus:

und stellte fest, dass Warschau ein unzulässiges Verhandlungsverfahren für die Müllabfuhr durchgeführt hatte.

Am Freitag, den 21. Oktober, wies das Gericht für das öffentliche Auftragswesen die Beschwerde der Stadt Warschau und des Städtisches Reinigungsunternehmens zurück und bestätigte, dass Warschau die Müllabfuhr nicht direkt an ein eigenes Unternehmen vergeben kann, indem es die Ausschreibungsverfahren umgeht, und befand den Antrag somit für angemessen.

Wir gratulieren dem Team der Abteilung für Vergaberecht und Abfallwirtschaft der Kanzlei SDZLEGAL SCHINDHELM!



Autor: Anna Specht-Schampera
Autor: Tomasz Dąbrowski