"Made in Romania" – Wie verlässlich sind Herkunftsangaben?

In Rumänien ist zum Thema Herkunftsbezeichnungen zunächst einmal die entsprechende Bezeichnung betreffend Agrarerzeugnisse und Lebensmittel zu beachten. In Übereinstimmung mit den rumänischen und europäischen Regelungen sowie der Rechtsprechung, muss dem Verbraucher eine klar und eindeutig formulierte Auskunft über die Herkunft des Erzeugnisses gegeben werden. Nach der geltenden Rechtsprechung ist dabei auf einen durchschnittlich informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen.

Unter Herkunfts- bzw. Ursprungsbezeichnung ist der Name einer Gegend, eines bestimmten Ortes oder in Ausnahmefällen eines Landes zu verstehen, der zur Bezeichnung eines Agrarerzeugnisses oder eines Lebensmittels dient,

  • dass aus dieser Gegend, diesem bestimmten Ort oder diesem bestimmten Land stammt und
  • das seine Güte oder Eigenschaften überwiegend oder ausschließlich den geografischen Verhältnissen einschließlich der natürlichen und menschlichen Einflüsse verdankt und
  • das in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erzeugt, verarbeitet und hergestellt wurde.

Die in Rumänien zuständige Behörde für die Zuteilung und Prüfung der Dokumentation für die Eintragung und den Erhalt des Schutzes für eine Herkunfts- bzw. Ursprungsbezeichnung oder der geografischen Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel ist das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwickelung.

Eingetragene Namen im oben genannten Sinne werden geschützt gegen:

  • jede widerrechtliche Aneignung, Nachahmung oder Anspielung, selbst wenn der tatsächliche Ursprung des Erzeugnisses angegeben ist oder wenn der geschützte Name in Übersetzung oder zusammen mit Ausdrücken wie ‚Art‘, ‚Typ‘, ‚Verfahren‘, ‚Fasson‘, ‚Nachahmung‘ oder dergleichen verwendet wird;
  • alle sonstigen falschen oder irreführenden Angaben, die sich auf Herkunft, Ursprung, Natur oder wesentliche Eigenschaften der Erzeugnisse beziehen und auf der Aufmachung oder der äußeren Verpackung, in der Werbung oder in Unterlagen zu den betreffenden Erzeugnissen erscheinen, sowie die Verwendung von Behältnissen, die geeignet sind, einen falschen Eindruck hinsichtlich des Ursprungs zu erwecken.

Unabhängig zu den obigen Ausführungen betreffend Agrarerzeugnisse und Lebensmittel ist zu beachten, dass in Rumänien alle vertriebenen Produkte, Angaben betreffend dem Hersteller, d.h., Name, vollständige Adresse also auch Herkunft, sowie gegebenenfalls die entsprechenden Angaben des Distributors/Importeurs haben müssen.  

Ferner sind in Rumänien die allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Festellung des Ursprungs bzw. der Herkunft von produzierten Gütern zu beachten.

Der Vertrieb von Produkten die Herkunftsbezeichnungen oder geografische Angaben enthalten, die nicht mit dem tatsächlichen Herkunftsort übereinstimmen und damit geeignet sind, den Konsumenten zu täuschen, wird mit einer Bußgeld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.