Türkei: Das Dekret zum Schutz des Wertes der türkischen Währung – Beschränkung von Fremdwährungs- und fremdwährungsindizierten Verträgen

Das am 12.09.2018 erlassene Präsidentschaftsdekret Nr. 32 zum Schutz des Wertes der türkischen Währung (“Dekret”) setzt die Beschränkung von Fremdwährungs- und fremdwährungsindizierten Verträgen fest und sieht vor, dass diese Verträge innerhalb von 30 Tagen in türkische Lira (“TL”) konvertiert werden. Dies ist eine Maßnahme der türkischen Regierung, um den andauernden Wertverfall der türkischen Währung zu bewältigen und gilt ebenfalls für Verträge, welche vor dem Erlass des Dekrets abgeschlossen wurden.

Betroffene Verträge
Betroffen sind jene Verträge, welche die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Die Vertragsparteien sind natürliche oder juristische Personen, welche in der Türkei ansässig sind;
  • Der Gegenstand des Vertrags ist der Kauf, Verkauf oder die Vermietung von unbeweglichen Vermögensgegenständen (Kauf- und Mietverträge für Fahrzeuge und Baumaschinen ausgeschlossen), oder es handelt sich um einen Arbeits-, Dienstleistungs- oder Werkvertrag;
  • Der Vertrag fällt nicht unter die Ausnahmen, welche mit einem am 06.10.2018 erlassenen Kommuniqué bestimmt wurden.

Ausnahmen
Laut Kommuniqué dürfen einige Ausnahmeverträge, wie zB im Ausland erfüllte Arbeitsverträge und Dienstleistungsverträge, deren Parteien nicht die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, weiterhin in Fremdwährung oder fremdwährungsindiziert abgeschlossen werden.

Konvertierung der Vertragswerte

Falls die Parteien eines Vertrages, der in TL konvertiert werden muss, zum neuen TL-Wert keine Einigung erzielen können, wird der Vertragswert folgendermaßen konvertiert: Der Verkaufskurs für Effekten der Türkischen Zentralbank vom 02.01.2018 wird als Indexwert angenommen und der damit ermittelte Vertragswert in TL wird in Höhe der Steigerungsrate für Verbraucherpreise zwischen dem 02.01.2018 und dem Erneuerungsdatum angepasst. Die Steigerungsrate wird auf der Grundlage der vom Statistikinstitut der Türkei allmonatlich ermittelten Steigerungsrate der Verbraucherpreise (“TÜFE”) berechnet.

Bei der Konvertierung von Mietverträgen wird der Mietpreis für eine Laufzeit von zwei Jahren in TL festgelegt. Falls die Parteien keine Einigung zum neuen TL-Wert erzielen können, wird der Mietzins für das erste Jahr nach Ablauf des Mietjahres, in dem die Konvertierung erfolgte, ab Konvertierungsdatum bis zum Ende des Mietjahres um den TÜFE-Wert erhöht. Falls die Vertragsparteien im darauffolgenden Mietjahr ebenfalls keine Einigung erzielen können, wird der Mietzins um den TÜFE-Wert des vorausgehenden Jahres erhöht. Der in TL konvertierte Mietzins gilt bis zum Ende der zweijährigen Laufzeit.

Sanktionen
Es wurden keine spezifischen Sanktionen für einen Verstoß gegen die im Dekret vorgesehenen Regelung festgesetzt, jedoch können Personen, welche gegen die vom Präsidentschaftsamt erlassenen regulatorischen Maßnahmen verstoßen, gemäß Artikel 3 des Gesetzes zum Schutz der türkischen Währung zu einem Bußgeld von TL 3.000,00 bis 25.000,00 verurteilt werden (welches bei wiederholtem Verstoß verdoppelt wird).

Autorin: Melis Paula Aydin