Überwachung und Regelung Kapitalmarkt /Finanzrecht

Im Rahmen der Überwachung und der Funktion des Finanzsektors und des Kapitalmarktes in Rumänien wurde auch im Zusammenhang mit der letzten Krise an den europäischen Kapitalmärkten und in Übereinstimmung mit den entsprechenden EU Normen in Rumänien eine neue Behörde eingerichtet. In dieser Überwachungsbehörde im Finanzbereich (rum: Autoritatea de Supraveghere Financiara weiterhin „ASF“) wurden vielfältige Zuständigkeiten gebündelt.

Ziel dieser Behörde ist die Überwachung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte und des Finanzsektors außerhalb des Bankbereichs sowie die Überwachung der Teilnehmer und deren Operationen bzw. Aktivität.

Die Kompetenzbereiche der ASF im Einzelnen sind folgende:

  • Die Sicherung der Stabilität, des Wettbewerbs und der ordentlichen Funktion des Kapitalmarktes, die Förderung des Vertrauens von Investitionen in diesem Bereich sowie der Schutz der Operateure und Investoren gegen und vor unerlaubten, missbräuchlichen oder betrügerischen Wettbewerb;
  • Die Förderung der Stabilität der Versicherer und der Schutz der Versicherten;
  • Die Gewährleistung eines effizienten privaten Rentensystems und der Schutz der Beteiligten.

Die ASF hat damit die bisherigen Kompetenzen der Nationalen Kommission der Mobilären Werte (rum: Comisia Nationala a Valorilor Mobiliare) die bisher den Kapitalmarkt größtenteils und insbesondere die Börse überwacht hat, die Kompetenzen der bisherigen Kommission für die Überwachung von Versicherungen (rum: Comisia de Supraveghere a Asigurarilor) und die Kompetenzen der bisherigen Kommission für die Überwachung des privaten Rentensystems (rum: Comisia de Supraveghere a Sistemului de Pensii Private) übernommen. Es wurde also eine neue einheitliche Behörde geschaffen, die mit überragenden Kompetenzen ausgestattet wurde.

Im Bankbereich bleibt die Nationalbank Rumäniens die zentrale Überwachungsbehörde.

Inwiefern diese neu eingerichtet Behörde erfolgreich ihre Kompetenzen wahrnehmen kann und wird, bleibt abzuwarten. Bereits nach wenigen Monaten ist die Behörde nämlich im Zentrum eines Skandals und der Präsident der ASF in Präventivarrest. Es bleibt daher abzuwarten, inwieweit die Behörde ihren Aufgaben gerecht werden kann.

Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. Heinrich Nerlich, Osnabrück
Rechtsanwalt Helge Schirkonyer, Bukarest