COVID-19: Neben den Finanzämtern sind auch die Zollämter angehalten, wirtschaftliche Schäden abzumildern

Maßnahmen zur Milderung wirtschaftlicher Schäden

Um die im Bundesgebiet durch die Coronakrise hervorgerufenen beträchtlichen wirtschaftlichen Schäden bei den Beteiligten abzumildern, hat das Bundesministerium der Finanzen ein Maßnahmenpaket erlassen. Bei den bundesgesetzlich geregelten Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z. B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), sind die Hauptzollämter angewiesen worden, den Steuerpflichtigen angemessen entgegenzukommen. Dadurch sollen bei den betroffenen Steuerpflichtigen unbillige Härten vermieden werden.

Insbesondere folgende Maßnahmen kommen hier in Betracht:

Stundungen

Durch eine Stundung kann die gesetzliche Fälligkeit des Steueranspruchs hinausgeschoben werden. Stundungsanträge für nachweislich und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse gestellt werden. Die Steuern müssen bis zu diesem Zeitpunkt bereits fällig sein oder fällig werden. Anträge auf Stundung von nach dem 31. Dezember 2020 fällig werdenden Steuern sind besonders zu begründen.

Vollstreckungsaufschub

Drohen aktuell Vollstreckungsmaßnahmen kann unter Darlegung der aktuellen Situation des Vollstreckungsschuldners Vollstreckungsaufschub beantragt werden.

Vorauszahlungen

Nachweislich und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse einen Antrag auf Anpassung der bisher festgesetzten Vorauszahlungen stellen.

Um eine zügige Antragsbearbeitung zu gewährleisten, sind die Anträge entsprechend zu begründen und der Zusammenhang zur Corona-Krise glaubhaft darzulegen. Gern sind wir Ihnen bei der entsprechenden Antragstellung bei der Finanz- und Zollverwaltung behilflich.

Stand 24.03.2020
Wir weisen darauf hin, dass sich aufgrund der gegenwärtigen Dynamik die Rechts- und Gesetzeslage jederzeit ändern kann. Auf Rückfrage können wir Ihnen gerne den dann aktuellen Sachstand erläutern.