Wojciech Zając
Rechtsanwalt
Partner
Werdegang
Wojciech Zając ist seit 2003 Partner bei SDZLEGAL Schindhelm. Er leitet die Abteilung für Arbeits- und Urheberrecht.
Er studierte von 1992 bis 1997 Rechtswissenschaften an der Universität Wrocław. In den Jahren 1998-2002 war er Referendar bei der Bezirkskammer in Wrocław. Seit 2002 ist er in die Liste der Rechtsanwälte bei der Bezirkskammer in Wrocław eingetragen.
Wojciech Zając ist Verfasser von zahlreichen Veröffentlichungen und Vorträgen aus dem Bereich des Arbeitsrechts und Vortragender für die Britisch-Polnische Handelskammer auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.

Wojciech Zając berät schwerpunktmäßig in- und ausländische Unternehmen zu arbeitsrechtlichen und urheberrechtlichen Themen und leitet diese Abteilungen bei SDZLEGAL Schindhelm.
Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet vor allem die Beratung rund um das Erstellen von Arbeits- und Vergütungsregelungen, betrieblichen Sozialleistungsfonds sowie anderen innerbetrieblichen Rechtsquellen. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Gestaltung und Erstellung von Arbeitsverträgen sowie von Verträgen mit Geschäftsführern und Führungskräften aus dem obersten Management, von Wettbewerbsverträgen sowie der individuellen Dokumentation der Arbeitsverhältnisse. Des Weiteren berät Wojciech Zając im Rahmen der Arbeitnehmerentsendung und bei der Anstellung von ausländischen Arbeitnehmern in Polen. Er betreut Mandanten in Verfahren bezüglich der Ordnungsstrafen im Arbeitsrecht sowie der Individual- und Gruppenhaftung.
Seine weiteren Schwerpunkte sind die Beratung im Zusammenhang mit der Auflösung von Arbeitsverhältnissen, überwachte Entlassungen – Outplacement sowie die Beurteilung arbeitsrechtlicher Fragestellungen bei Verschmelzungen, dem Ankauf sowie der Teilung von Unternehmen und ihren Anteilen. Er berät im Hinblick auf die Informationspflicht von Arbeitnehmern sowie Konsultationen im Bereich des staatlichen und gemeinschaftlichen Rechts.
Des Weiteren berät Wojciech Zając bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit Arbeitnehmern und übernimmt die Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor den Arbeitsgerichten. Er berät bei der Aushandlung von Tarifverträgen und Verhandlungen mit weiteren Gesamtvereinigungen.
Wojciech Zając ist auch Interessenvertreter der Arbeitnehmer bei international tätigen Unternehmen. Unter Wahrung der Vertraulichkeit nimmt er von den Mitarbeitern der Kunden Anzeigen entgegen, insbesondere betreffend jegliche Verletzungen der Rechtsvorschriften und innerbetrieblichen Regelungen sowie beobachtete Missstände, wie auch voraussichtliche Gefahren und Risiken für den ordnungsgemäßen Betrieb der Arbeitsstätte. Insbesondere betrifft dies negative Erscheinungen am Arbeitsplatz wie Ungleichbehandlung, Mobbing und sexuelle Belästigung.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Vorbereitung und Beurteilung der Verträge aus dem Bereich des Urheberrechts und der gewerblichen Schutzrechte, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsverhältnisse.
Darüber hinaus ist er Verfasser von zahlreichen Veröffentlichungen und Vorträgen aus den Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Wojciech Zając referiert regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen für die Britisch-Polnische Handelskammer.
Wojciech Zając veranstaltet HR-Frühstücke - regelmäßige unentgeltliche Treffen von HR-Managern von großen Unternehmen mit den Hauptzielen Erfahrungsaustausch und berfufliche Intergration.

- Due dilligence eines ÖPP-Projektes aus der Medizinbranche (kanadisches Kapital).
- Beratung bei der Mitarbeiterübernahme im Rahmen des Erwerbs einer Unternehmensgruppe durch ein Unternehmen aus der Baubranche (französisches Kapital).
- Verhandlungen und Vereinbarungen mit den Gewerkschaften einer Handelskette mit über 15.000 Mitarbeitern (deutsches Kapital).
- Workshops und Seminare zur Arbeitszeit in allen polnischen Niederlassungen eines Lebensmittelkonzerns (amerikanisches Kapital).
- Beratung bei der Mitarbeiterübernahme im Rahmen der Verschmelzung der Gesellschaften aus dem Bereich der Stahlproduktion und –Verarbeitung (schwedisches Kapital).
- Seminare für Manager verschiedener Ebenen zur Haftung der Vorgesetzten für Zuwiderhandlungen und Verletzungen gegen Arbeitnehmerrechte in einem großen Unternehmen der Automobilbranche (schwedisches Kapital).
- Seminare zur Arbeitszeit in einem großen Unternehmen der Holzverarbeitungsindustrie (schwedisches Kapital).
- Beratung bei der Tarifstreitigkeit in einem großen Unternehmen der Baumaterialindustrie (deutsches Kapital).
- Beratung bei der Tarifstreitigkeit in einem großen Unternehmen der Automobilindustrie (deutsches Kapital).
- Beratung bei der Tarifstreitigkeit in einem großen Unternehmen der Baumaterialindustrie (schwedisches Kapital).
- Beratung bei der Tarifstreitigkeit in einem großen Unternehmen der Baumaterialindustrie (deutsches Kapital).
- Complianceaudit zur Überprüfung der Einhaltung von arbeitsrechtlichen und arbeitssicherheitsrechtlichen Vorschriften in einer Handelskette.
- Übernahme einer großen Betriebsstätte (Automobilindustrie)
- Erstellung der Betriebsordnung eines Unternehmens der Holzverarbeitungsindustrie (schwedisches Kapital).
- Beratung hinsichtlich der Entsendung polnischer Arbeitnehmern in ein deutsches Mutterunternehmen (Lebensmittelverarbeitungsindustrie).
- Beratung bei der Kündigung des Tarifvertrags und die Erarbeitung der Vergütungsregelungen in einer Gesellschaft des öffentlichen Verkehrsdienstes.
- Beteiligung am Anti-Mobbing-Verfahren in einem großen Unternehmen der Automobilindustrie (deutsches Kapital).
- Aufbau des komplexen Systems von innerbetrieblichen arbeitsrechtlichen Regelungen in Unternehmen aus den Bereichen: Automobilindustrie, Bau- und Transportgewerbe, Logistik, shared service center (SSC).
- Workshops und Seminare über die Verhinderung von diskriminierenden Verhaltensweisen am Arbeitsplatz (Mobbing, sexuelle Belästigung, Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern) für Arbeitgeber aus unterschiedlichen Bereichen: Automobilindustrie, IT, Holzverarbeitung, Baumaterialproduktion, Logistik, Medizinprodukte (französisches, deutsches, schwedisches, amerikanisches Kapital),
- Prozessvertretung im Streitverfahren eines Arbeitgebers aus der Elektronikbranche mit einer Gruppe von Managern wegen der Überstunden – Vertretung vor Gericht in allen Rechtszügen und vor dem Obersten Gerichtshof mit der abschließenden Zurückweisung sämtlicher Klagen (japanisches Kapital).
- Vertretung der Arbeitgeber im Streitverfahren mit Arbeitnehmern, die Verbrechen zum Nachteil des Arbeitgebers sowohl aufgrund strafrechtlicher Vorschiften als auch der zivilrechtlichen Haftung und des Arbeitsrechts begangen haben, mit abschließender Verurteilung durch das Strafgericht zur Schadenswiedergutmachung – Automobilindustrie, Lebensmittelproduktion (deutsches, französisches, amerikanisches Kapital).
- Seminare für ausländische Manager zur Einführung ins polnische Arbeitsrecht in englischer und deutscher Sprache (für Unternehmen mit schwedischem, japanischem, deutschem Kapital).
- Beratung eines Arbeitgebers (Branche: Haushaltsgeräte) bei einer Tarfistreitigkeit
- Beratung bei Arbeitnehmerübernahme innerhalb von Gesellschaften aus IT-Branche.
- Beratung bei Arbeitnehmersuche (Ausländer) für eine Gesellschaft aus IT-Branche.
- Beratung bei Verhandlungen und Abschluss von Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und der betrieblichen Gewerkschaftsorganisation (Handelsgesellschaft mit mehr als 15.000 Mitarbeitern).